- Bei Eintritt in die Schule (bis zum 31. August eines Jahres) erfolgt die Abmeldung durch das Kinderhaus.
- Eine Abmeldung zum Ende des Kinderhausjahres ist nur bis spätestens 31. Mai in schriftlicher Form möglich.
- Bei Vorliegen besonderer Gründe (z. B. Wegzug) ist im Einzelfall eine Abmeldung auch während des Jahres möglich. Hier ist mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu kündigen.
- Auch dem Träger der Einrichtung obliegt die Möglichkeit das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen.